Statut des Osteuropa-Kollegs NRW

§ 1. Allgemeines
Das Osteuropa-Kolleg NRW ist ein Verbund von universitären und nichtuniversitären Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen oder Personen, die sich mit Fragen der Geschichte und Gegenwart Osteuropas befassen. Das Kolleg ist kein Verein im Sinne des Vereinsrechts oder ein sonstiges Rechtssubjekt, sondern ein zweckgebundener Zusammenschluss auf freiwilliger Basis (Netzwerk)

§ 2. Ziele
Das Osteuropa-Kolleg NRW realisiert in seinen Aktivitäten folgende Ziele:
zur Förderung der stärkeren Präsenz osteuropäischer Themen in Wissenschaft und Öffentlichkeit.

  1. Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern und Verbreitung von Informationen über die Aktivitäten des Kollegs sowie seiner einzelnen Mitglieder in der Öffentlichkeit (Homepage des Kollegs, soziale Medien, Newsletter); Organisation und Vermittlung von Kontakten mit den Medien
  2. Vermittlung der osteuropäischen Themen in der breiten Öffentlichkeit
  3. Organisation und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen
  4. Organisation und Durchführung gemeinsamer Initiativen in Forschung und Lehre

§ 3 Mitgliedschaft
Zum Mitglied des Kollegs kann jede Person oder Institution in NRW werden, die die Ziele des Kollegs teilt, dem Statut zustimmt und sich bereit erklärt, sich für die Realisation dieser Ziele zu engagieren.
Der Beschluss über die Aufnahme eines neuen Mitglieds wird durch die bestehenden Kollegmitglieder mit einfacher Mehrheit gefällt.
Zu den Aufgaben des Mitglieds gehört:

  • sich an der Planung, Ausarbeitung der gemeinsamen Initiativen des Kollegs zu beteiligen
  • alle relevanten Osteuropa bezogenen Veranstaltungen seiner Institution an die Geschäftsführung des Kollegs zu melden und deren Publikation auf der Homepage des Kollegs zuzustimmen
  • zur Verbreitung der Informationen über die Aktivitäten des Kollegs beizutragen

Die Kollegmitglieder präsentieren auf der Homepage ihrer Institution das Logo des Kollegs mit der Überschrift „Mitglied des Osteuropa-Kollegs NRW“ und dem Link auf die Homepage des Kollegs.
Der Austritt eines Mitglieds aus dem Kolleg ist jederzeit möglich, allerdings nur, nachdem das Mitglied seine evtl. übernommenen Verpflichtungen für die Durchführung von Aktivitäten im Rahmen des Kollegs erfüllt hat.

§ 4 Organisation
Die oberste Entscheidungsinstanz im Kolleg ist die jährliche Vollversammlung, auf welcher der Vorstand (drei Personen) gewählt wird. Der Vorstand besteht aus dem zweiköpfigen Direktorium sowie einem/r gewählten Geschäftsführer/in, welche/r u.a. für Koordination und Finanzen zuständig ist. Aufgabe des Vorstandes ist es, Initiativen zu entwickeln und (im Osteuropa-Kolleg und darüber hinaus) bekannt zu machen sowie als allgemeiner Ansprechpartner in der Kommunikation mit dem (RUB-)Rektorat, Gremien usw. bereit zu stehen. Das Direktorium wird für ein Jahr gewählt.
Bei der Vollversammlung werden jährlich gemeinsame Themenbereiche beschlossen, in denen das Kolleg seine Aktivitäten entfaltet.
Entscheidungen im Kolleg werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Pro Mitglied gibt es eine Stimme. Jedes Vorstandsmitglied verfügt über eine Stimme.

Der Verwaltungssitz des Kollegs ist die Ruhr-Universität Bochum.